Die Fachstellen Glücksspielsucht im Land Bremen: Aufgaben
Die Fachstellen Glücksspielsucht im Land Bremen verstehen sich als zentrales Bindeglieder zwischen der Suchthilfe und der Suchtforschung. Zum einen bieten wir ein qualifiziertes Beratungsangebot für Betroffene und Angehörige und bei Bedarf themenspezifische Fortbildungen für verschiedene Zielgruppen an. Zum anderen werden ausgewählte Projekte zur Erforschung der Glücksspielsucht umgesetzt. Weitere gemeinsame Anliegen bestehen in der Öffentlichkeitsarbeit, der Umsetzung von Präventionsprojekten und der Vernetzung mit anderen Mitgliedern des regionalen und überregionalen Hilfesystems.
Stärkung des Spieler- bzw. Jugendschutzes und der Suchtprävention
Die Regulation des nationalen Glücksspielwesens erfolgt im Wesentlichen durch den Glücksspielstaatsvertrag. Ähnlich wie ihre Vorgängerversionen sieht die aktuelle, zum 01.07.2021 in Kraft getretene Fassung vor, dass die Bundesländer Maßnahmen der Suchtprävention, entsprechende Beratungsangebote sowie die wissenschaftliche Forschung zur Vermeidung und Abwehr von Suchtgefahren sicherzustellen haben (§11). Daran anknüpfend erkennt §2 des Bremischen Glücksspielgesetzes vom 01.07.2021 sowohl die Sicherstellung der wissenschaftlichen Forschung zur Vermeidung und Abwehr von Suchtgefahren durch Glücksspiele (Abs. 1) als auch die Finanzierung von Projekten und Beratung zur Vermeidung und Bekämpfung der Glücksspielsucht und zur fachlichen Beratung und Unterstützung der Glücksspielaufsicht (Abs. 4) als öffentliche Aufgaben an.
Die Fachstellen Glücksspielsucht im Land Bremen: Projektfinanzierung
Träger der Hilfeangebote sind die ambulante Suchthilfe Bremen gGmbH (Bremen-Stadt) und das Suchtberatungszentrum der AWO (Bremerhaven). Die Forschungsaktivitäten laufen über die Universität Bremen. Finanziell gefördert werden die Fachstellen Glücksspielsucht im Land Bremen durch die Bremer Senatorin für Gesundheit Frauen und Verbraucherschutz.
Die Fachstellen Glücksspielsucht im Land Bremen: Organisationsstruktur auf einen Blick